Ein Datenschutzversprechen ist nur so viel wert wie die Technik, die es hält. Hier steht, wie sie aussehen soll.
Der Weg einer Anfrage
- Verschlüsselte Übertragung Die Anfrage erreicht den Server über TLS. Nichts wird im Klartext übertragen.
- Verarbeitung im Arbeitsspeicher Der Text geht in den Speicher der Grafikkarte, das Modell erzeugt die Antwort. Die Anfrage wird dabei nicht auf eine Festplatte geschrieben.
- Rückgabe Die Antwort geht an Sie zurück, ebenfalls über TLS.
- Verwerfen Der Kontext wird freigegeben. Er existiert danach weder im Speicher der Anwendung noch in einer Datei.
- Protokolleintrag Was bleibt: Zeitpunkt, Konto, Modell, Anzahl der Token, Bearbeitungsdauer. Nicht der Inhalt.
Dieser Ablauf beschreibt das Ziel. Die Anlage befindet sich im Aufbau. Sobald sie läuft, wird diese Seite um die tatsächlichen Werte ergänzt – Aufbewahrungsfristen in Tagen, eingesetzte Software mit Version, Ergebnis der Abnahmeprüfung.
Warum protokolliert wird
Ein Server ohne Protokoll lässt sich weder absichern noch abrechnen. Wer einen Missbrauchsfall untersuchen oder eine Rechnung nachvollziehen können will, braucht Aufzeichnungen. Die Frage ist nicht, ob protokolliert wird, sondern was.
- Zeitpunkt der Anfrage
- Konto-Kennung
- Verwendetes Modell
- Anzahl verarbeiteter Token
- Dauer der Bearbeitung
- Fehlerfälle mit technischem Code
- Der Text Ihrer Anfrage
- Der Text der Antwort
- Hochgeladene Dateien oder Bilder
- Verknüpfungen zwischen Anfragen
- Ein Profil aus dem Nutzungsverhalten
Technische und organisatorische Maßnahmen
Vorgesehen und für den Behördentarif als Vertragsanlage ausformuliert:
- Verschlüsselung während der Übertragung nach aktuellem Stand
- Verschlüsselung der Datenträger im Ruhezustand
- Zugangskontrolle zum Rechenzentrum, dokumentierter Zutritt
- Getrennte Konten für Betrieb und Verwaltung, Zwei-Faktor-Anmeldung
- Regelmäßige Einspielung von Sicherheitsaktualisierungen mit Protokoll
- Wiederanlaufkonzept für den Ausfall einzelner Maschinen
Was ausdrücklich nicht vorgesehen ist
- Kein Training, keine Feinabstimmung und keine Auswertung mit Kundeneingaben
- Keine Weitergabe an Dritte, auch nicht in aggregierter Form
- Keine Modell-API eines anderen Anbieters im Hintergrund
- Keine Unterauftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union
- Kein statistisches Wasserzeichen und keine Kennzeichnung im Ausgabetext
- Kein ausgehender Netzverkehr von den Rechenmaschinen – kein Nach-Hause-Telefonieren
Die Maschine baut keine Verbindung nach draußen auf
Der letzte Punkt ist der weitreichendste und wird am seltensten geprüft. „Läuft lokal“ sagt nur, wo gerechnet wird. Ob dabei etwas hinausgeht, ist eine andere Frage – und Serving-Software lädt in der Vorgabe gern Modellgewichte nach, meldet Nutzungsdaten, prüft auf Aktualisierungen und schickt Absturzberichte.
Vorgesehen ist deshalb: ausgehender Verkehr grundsätzlich gesperrt, Namensauflösung ebenso, Ausnahmen einzeln dokumentiert mit Ziel, Grund und Datum. Modellgewichte liegen als Datei auf der Platte und werden in einem beaufsichtigten Vorgang eingespielt, nicht im Betrieb geholt.
Das ist Stufe 1 von vier – die einzige, die vollständig gelingt. Was darüber hinaus erreichbar ist und was nicht, steht unter Unabhängigkeit von Nicht-EU-Ländern; wie sich das in einer Stunde nachprüfen lässt, im Beitrag Nach Hause telefonieren.
Die Grenze der Zusicherung
Was wir zusichern können, betrifft unser Verhalten. Was wir nicht zusichern können, betrifft das Modell selbst: Sprachmodelle geben gelegentlich Bruchstücke ihrer Trainingsdaten wieder, und niemand kann für ein offenes Modell garantieren, dass darunter keine personenbezogenen Daten sind. Das ist eine Eigenschaft der Technik, kein Betriebsfehler – und sie gehört in jede Datenschutz-Folgenabschätzung, die ehrlich gemeint ist.
Häufige Fragen
Wie lange werden Protokolle aufbewahrt?
Die Frist wird zur Inbetriebnahme festgelegt und in der Datenschutzerklärung des Dienstes in Tagen genannt, nicht in Adjektiven. Als Anhaltspunkt: Die Server-Protokolle dieses Portals werden nach sieben Tagen gelöscht. Für Abrechnungsdaten gelten daneben die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen, die wir nicht unterschreiten dürfen.
Kann der Betreiber meine Eingaben mitlesen?
Technisch könnte ein Administrator während der Verarbeitung in den Arbeitsspeicher sehen – das gilt für jeden Dienst dieser Art und für jeden Anbieter, der etwas anderes behauptet, ebenfalls. Organisatorisch ist es durch getrennte Konten, Zwei-Faktor-Anmeldung und Protokollierung der Verwaltungszugriffe abgesichert. Wer diese Restunsicherheit ausschließen muss, braucht einen exklusiv gemieteten Server mit eigener Zugangsverwaltung.
Was passiert bei einer behördlichen Auskunftsanordnung?
Wir müssten herausgeben, was vorhanden ist. Vorhanden sind Bestandsdaten des Kontos und inhaltsfreie Protokolle. Anfragen und Antworten sind nicht vorhanden und können deshalb nicht herausgegeben werden. Genau das ist der Grund für den Verzicht auf ein Gedächtnis.