Eine Behörde braucht einen Vertrag, ein Verarbeitungsverzeichnis und die Gewissheit, dass niemand außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO Zugriff nehmen kann. Eine Entwicklerin braucht eine Schnittstelle, ein langes Kontextfenster und Durchsatz. Ein Privatanwender braucht vor allem, dass ihn niemand vermisst.
Das sind nicht dieselben Anforderungen, und ein Tarif, der so tut, als wären sie es, ist für alle der falsche. Deshalb sechs Seiten statt einer Merkmalstabelle.
Modelle in 6 Zielgruppen
Behörden und öffentliche Hand
3 ModelleWas eine Behörde vor dem Einsatz eines KI-Dienstes klären muss: Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Serverstandort…
Privatanwender
2 ModelleEin KI-Assistent für den privaten Gebrauch, der keine Gesprächshistorie führt und aus Eingaben kein Nutzerprofil bildet…
Coder und Entwickler
3 ModelleCodemodelle auf eigener Hardware mit OpenAI-kompatibler Schnittstelle. Quelltext, Konfigurationen und Zugangsdaten blei…
SEO und Content
4 ModelleFür SEOs und Redaktionen: Modelle ohne statistische Markierung im Ausgabetext, Kundendaten und Keyword-Recherchen bleib…
Webmaster und Agenturen
3 ModelleAgenturen verarbeiten fremde Daten im Auftrag. Ein KI-Dienst muss deshalb selbst in die Kette der Auftragsverarbeitung …
Unternehmen und Enterprise
6 ModelleFür Unternehmen mit erhöhtem Schutzbedarf: exklusiv gemieteter KI-Server im Rechenzentrum Bertingen, ohne geteilte Rech…