Kurz-Fakten

  • Drei Kennzahlen, die Verschiedenes messen: Verfügbarkeit in Prozent, Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit
  • 99,9 Prozent lassen im Monat rund 43 Minuten Ausfall zu, im Jahr rund 8,8 Stunden
  • Geplante Wartung ist fast immer aus der Messung ausgenommen; ihr zulässiger Umfang gehört in den Vertrag
  • Die übliche Rechtsfolge ist eine Gutschrift auf das Entgelt, nicht der Ersatz des entstandenen Schadens
  • Erreichbarkeit – jemand nimmt ab und beginnt mit der Arbeit – ist etwas anderes als eine geschuldete Wiederherstellungszeit

Bedeutung in der Praxis

Die Prozentzahl ist der am wenigsten aussagekräftige Teil einer Verfügbarkeitszusage. Wer sie verhandelt, ohne die Definitionen daneben zu lesen, verhandelt über eine Zahl, deren Bezugsgröße die Gegenseite festlegt: Zählt eine langsame Antwort als Ausfall? Wird je Monat oder je Jahr gemessen? Sind Wartungsfenster ausgenommen, und wie viele davon sind zulässig?

Für die Beschaffung ist eine ehrliche Auskunft brauchbarer als eine hohe Zahl. Ein kleiner Anbieter, der sagt „wir sagen keine Verfügbarkeit mit Vertragsstrafe zu, sind aber jederzeit erreichbar und nennen Ihnen unsere Wiederanlaufzeiten“, liefert eine prüfbare Aussage. Eine Zusage von 99,9 Prozent mit vier Seiten Ausnahmen liefert eine Zahl für die Akte.

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