Kurz-Fakten

  • Kein geschützter Begriff und keine Legaldefinition
  • Serverstandort, Betreibergesellschaft und Eigentümerstruktur sind drei getrennte Fragen
  • Verschlüsselung schützt nicht gegen Zugriff, wenn der Anbieter den Schlüssel hält
  • Die belastbarste Angabe ist, wer im Ernstfall zur Herausgabe verpflichtet werden kann

Bedeutung in der Praxis

Wer ein Angebot prüft, sollte nicht nach dem Begriff fragen, sondern nach vier Punkten: Wo steht die Hardware? Wer betreibt sie? Wem gehört der Betreiber? Und wer hält die Schlüssel?

Vier saubere Antworten darauf sind mehr wert als jede Bezeichnung im Produktnamen. Umgekehrt gilt: Wenn eine der vier Antworten ausweichend ausfällt, ist die Bezeichnung als Souveränitätsversprechen wertlos, egal wie das Angebot heißt.

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