Kurz-Fakten

  • Rechtssache C-311/18, Urteil vom 16. Juli 2020
  • Der Datenschutzschild wurde ohne Übergangsfrist für ungültig erklärt
  • Standardvertragsklauseln blieben gültig, aber prüfungsbedürftig – Stichwort Transfer Impact Assessment
  • Als Nachfolgeregelung erging im Juli 2023 der Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework

Bedeutung in der Praxis

Für die Praxis ist weniger das Urteil selbst erheblich als sein Muster: Zweimal wurde eine transatlantische Regelung vom Gericht kassiert, zweimal nach wenigen Jahren. Wer eine Verarbeitung auf den aktuellen Angemessenheitsbeschluss stützt, sollte einkalkulieren, dass er ebenfalls angegriffen wird.

Das ist kein Argument gegen US-Anbieter, sondern eines für Ausstiegsfähigkeit: Eine Verarbeitung, die sich im Zweifel innerhalb weniger Wochen in die EU verlagern lässt, ist gegen diese Unsicherheit robust. Eine, die tief in eine Plattform eingebaut ist, nicht.

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