Kurz-Fakten
- Eine OpenAI-kompatible Schnittstelle senkt die Bindung, hebt sie aber nicht auf
- Häufigste Bindungen: Einbettungsformate, herstellereigene Zusatzfunktionen, auf ein Modell abgestimmte Prompts
- Einbettungen sind modellgebunden – ein Wechsel bedeutet, den gesamten Bestand neu zu berechnen
- Der brauchbare Prüfwert ist eine Zahl: geschätzter Aufwand in Personentagen für einen Wechsel
- Die Gegenmaßnahme ist eine Trennschicht in der eigenen Anwendung, nicht ein Absatz im Vertrag
Bedeutung in der Praxis
Die ehrlichste Prüfung ist ein Versuch: einen kleinen Teil der Anfragen über einen zweiten Anbieter laufen lassen und aufschreiben, was dabei nicht funktioniert. Nach einem Tag steht eine Liste, und diese Liste ist die tatsächliche Bindung – nicht das, was in der Architekturzeichnung steht. Wer den Versuch scheut, weil er zu aufwendig wäre, hat sein Ergebnis bereits.
Für Behörden hat der Punkt eine zusätzliche Seite: Ausstiegsfähigkeit ist die Antwort auf Rechtsunsicherheit. Wenn ein Angemessenheitsbeschluss fällt oder ein Anbieter seine Bedingungen ändert, entscheidet nicht die Vertragsklausel, sondern die Frage, ob eine Verarbeitung in wenigen Wochen woanders laufen kann.