Kurz-Fakten
- Gegenstück sind freizügige Lizenzen wie Apache 2.0 oder MIT, die keine Weitergabepflicht enthalten
- Starkes Copyleft erfasst das verbundene Gesamtwerk, schwaches nur die veränderte Komponente
- Die Pflicht greift in der Regel bei der Weitergabe, nicht bei der bloßen internen Nutzung
- Bei Modellgewichten spielt Copyleft kaum eine Rolle – dort dominieren freizügige Lizenzen und Hauslizenzen
- Relevant wird es bei der Software daneben und bei Datensätzen unter Share-alike-Bedingungen
Bedeutung in der Praxis
Beim Betrieb von Sprachmodellen begegnet einem Copyleft selten an der erwarteten Stelle. Die Gewichte stehen meist unter Apache 2.0, MIT oder einer Hauslizenz; die Frage stellt sich bei der Serving-Software, bei Bibliotheken und bei Werkzeugen im Stapel darunter. Wer nur intern betreibt und nichts weitergibt, ist davon in aller Regel nicht berührt.
Aufmerksam werden sollte man bei Datensätzen. Ein Trainings- oder Referenzbestand unter einer Share-alike-Bedingung kann Anforderungen an das mit sich bringen, was daraus entsteht – und diese Frage taucht erst auf, wenn ein Ergebnis weitergegeben werden soll. Das ist der ungünstigste Zeitpunkt dafür.