Kurz-Fakten

  • Hauslizenz, keine von der Open Source Initiative anerkannte Lizenz
  • Kommerzielle Nutzung erlaubt, jedoch mit einer Liste untersagter Verwendungen
  • Die Bedingungen sind an nachgelagerte Empfänger und an abgeleitete Modelle weiterzugeben
  • Der Lizenzgeber kann die Nutzungsbeschränkungen anpassen – das ist der Unterschied zu einer statischen Lizenz wie Apache 2.0
  • Gemma 4 26B-A4B steht seit dem 2. April 2026 unter Apache 2.0 und damit gerade nicht unter dieser Hauslizenz

Bedeutung in der Praxis

Die Bedingungen sind nicht unfair und für die meisten Anwendungen unproblematisch. Unangenehm werden sie an zwei Stellen: Erstens muss man sie mitliefern, wenn man ein abgeleitetes Modell weitergibt – wer feinabstimmt und verteilt, gibt die Beschränkungen mit. Zweitens ist eine Liste untersagter Verwendungen etwas anderes als eine Lizenz mit festem Text: Sie kann sich ändern, und dann ändert sich die Grundlage, auf der man betreibt.

Für eine Vergabeunterlage ist deshalb die Angabe der Fassung entscheidend und nicht die des Modellnamens. Dasselbe Muster begegnet einem bei Teuken, bei DeepSeek und bei mehreren Bildmodellen: Der Name sagt nichts über die Lizenz, die Fassung schon.

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