Kurz-Fakten

  • Auslöser sind unter anderem neue Technologien, systematische Bewertung und Verarbeitung im großen Umfang
  • Die Aufsichtsbehörden führen Listen mit verpflichtenden Verarbeitungen – sogenannte Muss-Listen
  • Bleibt ein hohes Risiko trotz Maßnahmen bestehen, ist die Aufsichtsbehörde vorab zu konsultieren
  • Die Pflicht trifft den Verantwortlichen, nicht den Anbieter – dieser liefert nur Angaben zu

Bedeutung in der Praxis

Kein Anbieter kann Ihnen die Folgenabschätzung abnehmen, und wer es anbietet, hat sie nicht verstanden: Beurteilt wird Ihre Verarbeitung in Ihrem Kontext, nicht das Produkt. Was ein Anbieter beisteuern kann, sind belastbare Angaben – Verarbeitungsort, Speicherdauer, Empfänger, Modellherkunft.

Ein Punkt gehört bei Sprachmodellen in jede ehrliche Abschätzung: Modelle können Bruchstücke ihrer Trainingsdaten wiedergeben. Das ist keine Fehlfunktion, sondern eine Eigenschaft der Technik, und sie lässt sich nicht vollständig ausschließen. Eine Folgenabschätzung, die diesen Punkt nicht erwähnt, ist unvollständig.

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