Kurz-Fakten
- Verordnung (EU) 2024/1689, in Kraft seit 1. August 2024
- Vier Risikostufen: unannehmbar, hoch, begrenzt, minimal
- Gestaffelt anwendbar: verbotene Praktiken und KI-Kompetenz seit 2. Februar 2025, Allzweckmodelle seit 2. August 2025, im Übrigen seit 2. August 2026
- Verordnung (EU) 2026/1744 vom 24. Juli 2026 verschob die Hochrisiko-Pflichten auf 2. Dezember 2027 (Anhang III) und 2. August 2028 (Anhang I)
- Bußgelder bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
Bedeutung in der Praxis
Für die meisten Anwender ist die praktisch bedeutsamste Vorschrift nicht die über Hochrisiko-Systeme, sondern Art. 4: die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz des eigenen Personals zu sorgen. Sie gilt seit Februar 2025 für jeden Betreiber, unabhängig von der Risikostufe, und lässt sich nicht an einen Anbieter auslagern.
Zweiter Punkt, der in Behörden häufig übersehen wird: Wer ein System lediglich einsetzt, ist Betreiber und nicht Anbieter – bis er es unter eigenem Namen bereitstellt oder wesentlich verändert. Dann wechselt die Rolle, und mit ihr der Pflichtenkatalog.