Kurz-Fakten
- Gilt unmittelbar, ohne Umsetzung in nationales Recht – anders als eine Richtlinie
- Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6, sonst ist sie unzulässig
- Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
- Gilt auch für Anbieter außerhalb der EU, sobald sie Personen in der EU adressieren
Bedeutung in der Praxis
In der Praxis scheitert der Einsatz von KI selten an der DSGVO selbst und häufig an einer fehlenden Antwort auf eine simple Frage: Wo genau liegen die Daten in dem Moment, in dem das Modell rechnet? Wer das nicht beantworten kann, hat kein Datenschutzproblem, sondern ein Informationsproblem – und das ist schlimmer, weil es sich nicht wegvertraglichen lässt.
Für Sprachmodelle kommt eine Besonderheit hinzu: Eine Eingabe kann personenbezogene Daten enthalten, ohne dass jemand das beabsichtigt hat. Ein Beschwerdetext, ein Lebenslauf, ein Krankmeldungsentwurf – all das ist Verarbeitung im Sinne der Verordnung, auch wenn es sich für den Nutzer anfühlt wie Tippen in ein Textfeld.