Kurz-Fakten

  • Betrifft die Inhalte, nicht die Metadaten – dieser Unterschied wird oft verwischt
  • Ohne Aufbewahrung ist keine Gesprächshistorie möglich, der Kontext muss jedes Mal mitgeliefert werden
  • Was nicht gespeichert ist, kann nicht herausgegeben, nicht geleakt und nicht ausgewertet werden
  • Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen gelten für Abrechnungsdaten weiter

Bedeutung in der Praxis

Zero Retention ist die einzige Datenschutzzusage bei KI-Diensten, die sich indirekt prüfen lässt: Wenn nichts gespeichert wird, kann ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO zu den Inhalten nichts zutage fördern. Ein Anbieter, der auf ein solches Ersuchen Gesprächsinhalte liefert, hat sie offensichtlich gehabt.

Was die Zusage nicht leistet: Sie sagt nichts über die Verarbeitung selbst. Während das Modell rechnet, liegen die Daten im Speicher, und wer administrativen Zugriff auf die Maschine hat, könnte theoretisch mitlesen. Das gilt für jeden Anbieter – wer es ausschließen muss, braucht eigene Hardware.

Verwandte Begriffe